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Letzte 7 Tage: Prios erledigt
„" wandert aus der Liste in den Kalender.
Noch keine Kranken-/Pflegeversicherung unter Privat erfasst. Andere Vorsorgebeiträge bleiben außen vor — sie hängen an Höchstbeträgen, die ORGA nicht kennt. § 35a und außergewöhnliche Belastungen sind in dieser Schätzung nicht berücksichtigt.
Grobe Schätzung nach dem Grundtarif — ohne Kirchensteuer, Solidaritätszuschlag und Ehegattensplitting. Für die Steuererklärung zählt allein deine Steuersoftware.
Für ist kein Steuertarif hinterlegt.
liegt über 250 € netto. Über 800 € netto — dann wäre sie über die Nutzungsdauer abzuschreiben. Falls es ein Gegenstand ist, den du länger als ein Jahr nutzt, gehört er ins Anlagenverzeichnis.
Bei § 35a zählt nur der Arbeitslohn, nicht das Material — und bar gezahlt erkennt das Finanzamt nicht an.
Erstattungen mindern den Abzug — was die Kasse dazugezahlt hat, gehört hier hinein.
Bewirtungskosten müssen getrennt aufgezeichnet werden. Ohne diese Angaben ist der Beleg unvollständig — 70 % sind abziehbar.
Nicht Teil der EÜR. Beträge ungekürzt — Höchstbeträge und Anrechnung rechnet deine Steuersoftware.
Für welchen Kunden?
Storniert die Rechnung .
Storniert durch .
Festgeschrieben am — unveränderbar. Fällig am . Bezahlt am .
Der Einnahme-Beleg entsteht mit dem Zahlungsdatum — die EÜR rechnet nach Zufluss.
Es entsteht eine Stornorechnung über den vollen Betrag mit der nächsten Nummer desselben Kreises. Die ursprüngliche Rechnung bleibt bestehen.